
Infos zum Kyotoprotokoll und Emissionshandel
Das Kyotoprotokoll
Das Kyotoprotokoll ist ein Klimaschutzabkommen, das am 11.12.1997 beim Weltklimagipfel in Kyoto (Japan) von 158 Staaten mit dem Ziel beschlossen wurde, die globale Klimaerwärmung durch Reduktion der schädlichen Treibhausgas-Emissionen abzubremsen.
Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.
Seit etwa 1900 steigt die mittlere Temperatur auf der Erde mit weitreichenden Folgen: Die Wetterextreme und ihre Folgeschäden nehmen zu, die Polkappen und Gletscher schmelzen ab, der Meeresspiegel steigt und gefährdet die Küstengebiete, Klimazonen verschieben sich und gefährden die Landwirtschaft und die biologische Vielfalt.
Im Kyotoprotokoll hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis 2012 die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern, um der globalen Erwärmung entgegenzuwirken.
Der Emissionshandel
Der Handel erfolgt über Börsen, Makler oder direkt zwischen den Beteiligten. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, z. B. die European Climate Exchange in London, die Energiebörse European Energy Exchange in Leipzig oder die Energy Exchange Austria in Wien.
Emissionsrechtehandel: Emissionen werden dort eingespart, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Da der Ort einer Emissionsreduktion unerheblich ist und man von jeglicher Reduktion einen verringerten negativen Einfluss auf das Klima erwartet, können auf diese Weise kostengünstigere Maßnahmen verwirklicht und Klimaschutz wirtschaftlich effizienter gestaltet werden.

